Wir beraten Sie kompetent:

  • bei allen Fragen über Pflege
  • Einstufung in die Pflegeversicherung
  • Möglichkeiten der Kurzzeit-/bzw. Verhinderungspflege
  • Hilfsmittel

Wir behandeln und pflegen Sie:

  • nach SGB XI wie Waschungen, Betten und Lagern des Patienten,
    Vorbeugende Maßnahmen, Verabreichung der Sondenkost
  • Begleitung und Betreuung Sterbender sowie ihrer Angehörigen
  • nach SGB V wie Injektionen, Verbände, Abgabe von Medikamenten

Wir bieten an

  • Entlastungsleistungen
  • Zusätzliches Betreuungsangebot für Demenzkranke
  • Urlaubspflege/Verhinderungspflege
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Hauskrankenpflegekurse für pflegende Angehörige
  • eigene Wundberatung/Wundmanagment

Wir vermitteln

  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern

Stundenweise Ersatzpflege nach SGB XI

Beratung

Vermittlung

Erreichbarkeit

Pflege

Lieber Angehöriger,
Sie kümmern sich täglich aufopferungsvoll um die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen. Doch waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung,einen eigenen Arzttermin, eine Kafferunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig keine Vertretung für sich organisieren konnten?Oder möchten Sie wieder einmal ein paar Stunden Zeit für sich haben und beispielsweise gern:

  • zum Friseur oder zur Massage gehen
  • Bekannte treffen
  • kulturelle Veranstaltungen besuchen
  • oder Ihrem Hobby nachgehen?

Dann sollten Sie wissen, dass die Pflegeversicherung für solche Fälle die stundenweise Verhinderungspflege oder bei einer dementiellen Erkrankung die zusätzlichen Betreuungsleistungen vorgesehen hat.

Mit der stundenweise Ersatzpflege können Sie sich als pflegender Angehöriger notwendige Freiräume schaffen, um Kraft zu schöpfen und Ihre persönlichen Bedürfnisse befriedigen.

Wenn Sie stundenweise Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag nutzen, können Sie pro Jahr 1612 Euro von der Pflegekasse beanspruchen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Wir kümmern uns, wenn Sie nicht da sind Damit Sie einmal ausspannen können, haben Sie die Möglichkeit, bei uns stundenweise Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Denn unsere qualifizierten Pflege- und Betreuungskräfte kümmern sich um Ihren Mann/Frau und übernehmen für Sie: – die allgemeine Beaufsichtigung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen, wenn Sie nicht vor Ort sind, – notwendige Hilfen wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, Essen zubereiten, usw. Die stundenweise Ersatzpflege können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Dabei werden die Kosten nach Antragstellung von der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zusätzlich übernommen und reduzieren nicht die Höhe ihres Pflegegeldes! 

Sollten Sie noch weitere Informationen zum Thema Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz wünschen oder z. B. zur Verhinderungs-/Urlaubspflege oder zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, rufen Sie mich einfach an.
Ich stehe Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon 09903/1065

Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pfelgegrad 4 Pfelgegrad 5
Pflegegeld
- - - -
316 €
545 €
728 €
901 €
Pflegesachleistungen
125 €
689 €
1298 €
1612 €
1995 €
Entlastungsbetrag
125 €
125 €
125 €
125 €
125 €
Tages- und Nachtpflege
125 €
689 €
1298 €
1612 €
1995 €
Verhinderungspflege
- - - -
1612 €
1612 €
1612 €
1612 €
Kurzzeitpflege
125 €
1612 €
1612 €
1612 €
1612 €
Vollstationäre Pflege
125 €
770 €
1262 €
1775 €
2005 €
Zusätzliche Leistungen ambulante Wohngruppen
214 €
214 €
214 €
214 €
214 €
Versorgung mit Pflegehilfsmittel
40 €
40 €
40 €
40 €
40 €
Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes
4000 €
4000 €
4000 €
4000 €
4000 €